Blended Learning-Fortbildung „Entwicklungsgerechte, vollständige und suggestionsfreie Kindesanhörung (psychologische Kompetenz)“

Das Fortbildungsangebot richtet sich in erster Linie an Familienrichterinnen und Familienrichter (gleichermaßen an Dezernatswechsler wie erfahrene Richterinnen und Richter).

Familiengerichtliche und insbesondere kindschaftsrechtliche Verfahren stellen nicht nur in juristischer, sondern auch in psychologischer und pädagogischer Hinsicht hohe Anforderungen an Richterinnen und Richter. Die Verfahren sind häufig von hoher Emotionalität und Belastung bei den Beteiligten sowie von Streitigkeiten geprägt. Zudem sind Entscheidungen in Kindschaftssachen nicht selten in höchstem Maße grundrechtsrelevant. Persönliche Anhörungen gerade von Kindern und Jugendlichen bedürfen daher eines besonderen Einfühlungsvermögens und besonderer Anhörungstechniken. Aus diesen Gründen sollten Familienrichterinnen und -richter auch über psychologische und sozialpädagogische Grundkenntnisse verfügen. .

Die Deutsche Richterakademie bietet deshalb eine Blended Learning-Fortbildung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) zur „Entwicklungsgerechten, vollständigen und suggestionsfreien Kindesanhörung (psychologische Kompetenz)“ an, die aus einer Selbstlernphase mit online angebotenen Ausbildungsinhalten und einer ergänzenden Online- oder Präsenz-Veranstaltung mit praktischen Übungen besteht. In der Selbstlernphase stehen jederzeit eLearning-Module zur Verfügung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können Zeitpunkt, Umfang und Lerntempo flexibel und individuell gestalten und damit selbstbestimmt und selbständig den Lernstoff erarbeiten. Im Anschluss an die Selbstlernphase bietet die Online-Veranstaltung dann den Rahmen für die praktische Übung des theoretisch erlangten Wissens und den persönlichen Austausch. Denn Verstehen gelingt meist erst dann, wenn man Dinge selbst ausprobiert oder eigene Erfahrungen damit macht.

Aufbau der Blended Learning-Fortbildung

Das Blended Learning-Fortbildungskonzept besteht aus drei Teilen:

  1. Die eLearning-Fortbildung besteht aus verschiedenen fachspezifischen Modulen zum Selbstlernen.
  2. Die Online- oder Präsenz-Veranstaltung zu einem festen Termin dient der praktischen Übung der erlernten Fähigkeiten und dem Austausch mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
  3. Eine herunterladbare sowie ausdruckbare inhaltliche Zusammenfassung der Fortbildung (Reader) fasst zentrale Lerninhalte aus beiden Lernphasen zusammen und enthält Hinweise auf Ergänzungsmaterialien.


Derzeit sind für die Veranstaltungen folgende Termine verfügbar.

Blended Learning-Fortbildung „Interkulturelle Kompetenz“

Die Justiz steht durch die Zuwanderung und unsere diverse Gesellschaft vor der immer größer werdenden Herausforderung, in gerichtlichen Verfahren Menschen aus verschiedenen Kulturkreisen gerecht zu werden. Interkulturelle Kompetenz, die gleichzeitig eine Diversity-Kompetenz ist, ist deshalb eine wichtige Schlüsselkompetenz für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Die Kenntnis von kulturellen Hintergründen und die Sensibilisierung für interkulturelle Zusammenhänge eröffnen mögliche neue Perspektiven auf die Verfahrensbeteiligten.

Ziele der Fortbildung:

  • Kennenlernen und Hinterfragen eigener, kulturell geprägter Denk- und Handlungsmuster
  • Fähigkeit erlangen, Stereotype zu erkennen und eigene Vorurteile zu hinterfragen
  • Sensibilisierung für kulturspezifische Einflüsse im gerichtlichen Alltag
  • Erhöhung interkultureller Kommunikations- und Handlungskompetenz in der Verfahrens- und Verhandlungsführung

Die Blended Learning-Fortbildung des Bundesministeriums der Justiz besteht aus drei Teilen:

  1. Die Selbstlernphase (eLearning) bietet Praxisübungen zur Reflektion und Vertiefung des Gelernten, Fallbeispiele, Interaktionen, Theorie-Inputs und weiterführende Informationen in Form von Downloads, Videos und Links.
  2. Die Online- oder Präsenz-Veranstaltung an einem festen Termin dient der Reflektion und Vertiefung der Themen aus der Selbstlernphase, der Bearbeitung von Fallbeispielen aus der Praxis, dem Durchführen von Rollenspielen und Simulationen, Gruppenarbeiten und -diskussionen sowie dem Austausch mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
  3. Ein Reader steht am Ende der Veranstaltung zum Download und Ausdrucken zur Verfügung und enthält eine übersichtliche Zusammenfassung der wichtigsten Lerninhalte sowie weiterführende Hinweise zur Vertiefung.

In der Selbstlernphase (eLearning) werden folgende Module angeboten:

1. Modul: Basiswissen für interkulturelle Kompetenz

  • Grundverständnis über den Begriff „Kultur“ und darüber, wie Kultur unser Leben beeinflusst
  • Funktionsweisen unserer Wahrnehmung
  • Selbst- und Fremdwahrnehmung
  • Stereotype und Vorurteile
  • Deutsche Kulturstandards
  • Interkulturelle Handlungsweisen


2. Modul: "So bunt ist die Welt" - Kulturelle Orientierungssysteme

  • Positive und negative Extreme unterschiedlicher Denk- und Wertemuster
  • Auseinandersetzung mit Wertekonflikten und deren Entwicklungsmöglichkeiten
  • Perspektivwechsel und Techniken für Erklärungsansätze


3. Modul: Interkulturelle Kommunikation im gerichtlichen Alltag

  • Bedeutung von Kommunikation
  • Kulturell bedingte Muster in der Kommunikation
  • Missverständnisse deuten und nutzen
  • Interkulturelle Kommunikationsstrategien und -techniken


4. Modul: Interkulturelle Herausforderungen im gerichtlichen Alltag meistern

  • Vertiefung: Interkulturelle Kommunikation
  • Umgang mit Stereotypen und eigenen Vorurteilen
  • Interaktionsfallen und Konflikte in der Kommunikation
  • Konfliktlösungsstrategien

Blended Learning-Fortbildung „Digitale Kompetenz“

  1. Im eLearning werden zunächst Grundbegriffe und darauf aufbauend Konzepte der ITK wie Netzwerke, Cloud-Computing, Voice Over IP, Kryptowährung usw. auch mit Bezug zu YouTube-Beiträgen erläutert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestimmen dabei ihr Lerntempo selbst.
  2. Das zweite Selbstlernmodul befasst sich mit Straftaten im Internet und stellt die Ziele und unterschiedlichen Strategien der Täter dar. Links auf Presseartikel im Web oder YouTube illustrieren eine Reihe aktueller Fälle.
  3. Das dritte Lernmodul befasst sich mit der Thematik „Blockchain“, einer neuen Technik, mit der nicht nur Bitcoins erzeugt werden, sondern die u. a. auch für die Bekämpfung von Korruption oder für das Erstellen „intelligenter Verträge“ (sog. smart contracts) genutzt wird und damit auch die Arbeit von Justizjuristen betrifft.

Nach Abschluss der Selbstlernphase finden Online-Veranstaltungen statt (2 Tage, insgesamt
ca. 11 Stunden). Dort werden die Inhalte aus den Lernmodulen wiederholt, Fälle besprochen und technische Hintergründe aus dem Bereich der ITK, die die Dozenten aufbereitet haben, vorgestellt.